Verkehrsrecht
Waren Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt und die Schuld wird vom Unfallgegner bestritten, wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr zu zur Last gelegt? Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Fragen rund um den Straßenverkehr. Auch wenn Sie kein Verschulden trifft gilt: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge! Aber auch ein Autokauf oder eine Reparatur kann sich als nachteilig erweisen, insbesondere wenn es sich um ein Leasingfahrzeug handelt.
Im Falle des Falles sollten Sie nicht zögern, umgehend kompetenten Rat einzuholen. Wir sind gerne in den Bereichen;
- Abwicklung Verkehrsunfall
- Schmerzensgeld auf Grund eines Verkehrsunfalls
- der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen
- Ordnungswidrigkeitenverfahren (OWI Verfahren)
- Bußgeldverfahren
- Punkte im Verkehrszentralregister
- Streitigkeiten aus Fahrzeugkaufverträgen/ Leasingverträgen
- Streitigkeiten bei misslungener Kfz- Reparatur
für Sie tätig. Hierbei greifen wir auf umfangreiche Erfahrung zurück, die wir in über 30 Jahren durch die Vertretung von Privatpersonen, Firmen , Speditionen und Autohäusern gewonnen haben.
Ansprechpartner: RA Spiegel