Spiegel § Bosslet Rechtsanwälte GbR
Kontakt
Kontaktformular
Anfahrt
Impressum
Home
Kanzlei
Anwälte
Kooperation
News
ArbeitsrechtHandelsrecht und GesellschaftsrechtMietrecht
WirtschaftsrechtBau- und ArchitektenrechtIT-Recht
TransportrechtFamilien- und ErbrechtVerkehrsrecht

News

1.2012 | Urlaubsansprüche langzeiterkrankter Arbeitnehmer verfallen nach 15 Monaten - LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, Az. 10 Sa 19/11

Ein für Arbeitgeber leidliches und vielfach überaus teures Thema ist die Abgeltung von Urlaubsansprüchen von Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis endet, und die vor der Beendigung durchgehend langzeiterkrankt waren. Nach der Rechtsprechung des EuGH und der nationalen Gerichte verfallen die so angesammelten Urlaubsansprüche bei Fortdauer der Krankheit über den jeweiligen Übertragungszeitraum nicht nach § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

 Nach der Entscheidung des EuGH vom 22.11.2011 ist eine Ansammlung von Urlaubsansprüchen über mehrere Jahre aber nicht geboten. Der EuGH hat entschieden, dass durch eine nationale Regelung die Möglichkeit der Ansammlung des Urlaubs während eines Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit zeitlich begrenzt werden kann. Eine derartige Frist müsse aber die Dauer des Bezugszeitraums, an den sie anknüpfe, deutlich überschreiten. Im entschiedenen Fall hatte der EuGH eine Verfallfrist von 15 Monaten in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag gebilligt.

 Seither wurde nunmehr diskutiert, ob im Hinblick auf dieses Urteil schon durch die Auslegung oder Rechtsfortbildung des § 7 Abs. 3 BUrlG, und ohne eine entsprechende Regelung, eine Verfallfrist von 15 Monaten angenommen werden kann.

 Nach Auffassung des LAG Baden-Württemberg ist § 7 Abs. 3 BUrlG nun dahingehend auszulegen, dass Urlaubsansprüche bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des jeweiligen Urlaubsjahres untergehen und bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr abzugelten sind. Im entschiedenen Fall war ein Arbeitnehmer von 2006 bis zu seinem Ausscheiden aus der Firma am 30.11.2010 arbeitsunfähig erkrankt. Das LAG sprach ihm Abgeltungsansprüche für 2009 und 2010 zu; die Ansprüche aus den Jahren 2007 und 2008 waren verfallen.

Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird, da hiergegen noch das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden kann. Der Ansatz des LAG Baden-Württemberg würde für Arbeitgeber jedenfalls Erleichterung bringen und die Probleme, die sich derzeit in der Praxis hinsichtlich des Ansammelns der Urlaubsansprüche Langzeiterkrankter vielfach ergeben, deutlich entschärfen.  

 

1.2012 | Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen - BGH, Urteil vom 17.01.2012, Az. X ZR 59/11

Die DB Fernverkehr AG muss dafür sorgen, dass die Bahnanlagen, wie Bahnsteige, die der Fahrgast vor und nach der Beförderung benutzen muss, verkehrssicher sind. Sind zur Erfüllung dieser Pflicht Infrastrukturunternehmen oder weitere Dritte eingeschaltet, so haftet die DB Fernverkehr AG für deren Verschulden wie für eigenes. Dies stellte der Bundesgerichtshof nunmehr mit Urteil vom 17.01.2012 klar. Im konkreten Fall war eine Bahnkundin auf Grund von Glatteis auf einem Bahnsteig gestürzt und hatte sich dabei verletzt.

 

1.2012 | EStG: Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung

Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist nach Ansicht des BFH bei an der Börse gehandelten Aktien typisierend bereits dann auszugehen, wenn der Kurswert am Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken ist und die Kursdifferenz eine Bagatellgrenze von 5 % überschreitet. Auf die Kursentwicklung nach dem Bilanzstichtag kommt es danach – entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung – grundsätzlich nicht an. Vom grundsätzlich maßgeblichen Börsenkurs zum Bilanzstichtag sei ausnahmsweise nur abzurücken, wenn beispielsweise in Fällen eines sogenannten Insiderhandels oder auf Grund äußerst geringer Handelsumsätze konkrete und objektiv nachprüfbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Börsenkurs nicht den tatsächlichen Anteilswert widerspiegelt.

 

1.2012 | Kindergeld: Semestergebühren als ausbildungsbedingter Mehrbedarf

Bis einschließlich 2011 erhalten Eltern für volljährige Kinder, die noch nicht älter als 25 Jahre sind, studieren oder eine Ausbildung absolvieren, nur dann Kindergeld, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes im Jahr nicht über 8.004 Euro lagen. Laut BFH dürfen Semestergebühren bei der Ermittlung des Jahresgrenzbetrags abgezogen werden. 

 

1.2012 | Unbewusste Schenkung in Kapitalgesellschaft vermeiden
Leistet der Gesellschafter eine freiwillige Zahlung in die Kapitalrücklage seiner GmbH und steigt dadurch auch für die übrigen Gesellschafter der Wert ihrer GmbH-Anteile, löst das Schenkungssteuer aus – vorausgesetzt der persönliche Freibetrag wird überschritten. Eine Schenkung wird auch dann unterstellt, wenn ein Familienmitglied in der GmbH angestellt ist und ein überhöhtes Gehalt erhält. Diese neuen Schenkungstatbestände löst der neue § 7 Abs. 8 Erbschaftsteuergesetz aus.

 

Beispiel: GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer Maier hat seine beiden Kinder in seiner GmbH angestellt. Während der letzten zehn Jahre hat er jedem ein Haus im Wert von 400.000 Euro geschenkt. Ab 2012 erhalten die beiden ein um 50.000 Euro überhöhtes Gehalt. Stößt das Finanzamt auf diese unangemessen hohe Zahlung, wird Schenkungssteuer auf die 50.000 Euro fällig.

 

1.2012 | Mini- und Midi-Jobs: Regierung plant Anhebung der Verdienstgrenzen

Die schwarz-gelbe Koalition hat sich dafür ausgesprochen, die Verdienstgrenze bei Mini-Jobs von 400 Euro auf 450 Euro und für Midi-Jobs von 800 auf 850 Euro anzuheben. Gleichzeitig sollen Minijobber stets rentenversicherungspflichtig sein. Wer keine Beiträge aus eigener Tasche in die Rentenversicherung einbezahlen möchte, muss einen Antrag stellen. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt aber noch nicht vor.

 

 

01/2012 - 12/2011 - 11/2011 - 10/2011 - 09/2011 - 08/2011 - 07/2011 - 06/2011 - 05/2011 - 04/2011 - 03/2011

 


Home Kanzlei Anwälte Kooperation News Kontakt Kontaktformular Anfahrt Impressum