1.2012 | Urlaubsansprüche langzeiterkrankter Arbeitnehmer verfallen nach 15 Monaten - LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, Az. 10 Sa 19/11
Ein für Arbeitgeber
leidliches und vielfach überaus teures Thema ist die Abgeltung von
Urlaubsansprüchen von Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis endet, und die vor
der Beendigung durchgehend langzeiterkrankt waren. Nach der Rechtsprechung des
EuGH und der nationalen Gerichte verfallen die so angesammelten
Urlaubsansprüche bei Fortdauer der Krankheit über den jeweiligen
Übertragungszeitraum nicht nach § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Nach der
Entscheidung des EuGH vom 22.11.2011 ist eine Ansammlung von Urlaubsansprüchen
über mehrere Jahre aber nicht geboten. Der EuGH hat entschieden, dass durch
eine nationale Regelung die Möglichkeit der Ansammlung des Urlaubs während
eines Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit zeitlich begrenzt werden kann. Eine
derartige Frist müsse aber die Dauer des Bezugszeitraums, an den sie anknüpfe,
deutlich überschreiten. Im entschiedenen Fall hatte der EuGH eine Verfallfrist
von 15 Monaten in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag
gebilligt.
Seither wurde nunmehr
diskutiert, ob im Hinblick auf dieses Urteil schon durch die Auslegung oder
Rechtsfortbildung des § 7 Abs. 3 BUrlG, und ohne eine entsprechende Regelung,
eine Verfallfrist von 15 Monaten angenommen werden kann.
Nach Auffassung des
LAG Baden-Württemberg ist § 7 Abs. 3 BUrlG nun dahingehend auszulegen, dass
Urlaubsansprüche bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach
Ende des jeweiligen Urlaubsjahres untergehen und bei einer späteren Beendigung
des Arbeitsverhältnisses nicht mehr abzugelten sind. Im entschiedenen Fall war
ein Arbeitnehmer von 2006 bis zu seinem Ausscheiden aus der Firma am 30.11.2010
arbeitsunfähig erkrankt. Das LAG sprach ihm Abgeltungsansprüche für 2009 und
2010 zu; die Ansprüche aus den Jahren 2007 und 2008 waren verfallen.
Es bleibt
abzuwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird, da hiergegen noch das
Rechtsmittel der Revision eingelegt werden kann. Der Ansatz des LAG
Baden-Württemberg würde für Arbeitgeber jedenfalls Erleichterung bringen und
die Probleme, die sich derzeit in der Praxis hinsichtlich des Ansammelns der
Urlaubsansprüche Langzeiterkrankter vielfach ergeben, deutlich entschärfen.
1.2012 | Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen - BGH, Urteil vom 17.01.2012, Az. X ZR 59/11
Die DB Fernverkehr AG muss dafür sorgen, dass
die Bahnanlagen, wie Bahnsteige, die der Fahrgast vor und nach der Beförderung
benutzen muss, verkehrssicher sind. Sind zur Erfüllung dieser Pflicht
Infrastrukturunternehmen oder weitere Dritte eingeschaltet, so haftet die DB
Fernverkehr AG für deren Verschulden wie für eigenes. Dies stellte der
Bundesgerichtshof nunmehr mit Urteil vom 17.01.2012 klar. Im konkreten Fall war
eine Bahnkundin auf Grund von Glatteis auf einem Bahnsteig gestürzt und hatte
sich dabei verletzt.
1.2012 | EStG: Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung im Sinne des § 6 Abs. 1
Nr. 1 EStG ist nach Ansicht des BFH bei an der Börse gehandelten Aktien
typisierend bereits dann auszugehen, wenn der Kurswert am Bilanzstichtag unter
die Anschaffungskosten gesunken ist und die Kursdifferenz eine Bagatellgrenze von
5 % überschreitet. Auf die Kursentwicklung nach dem Bilanzstichtag kommt es
danach – entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung – grundsätzlich nicht an.
Vom grundsätzlich maßgeblichen Börsenkurs zum Bilanzstichtag sei ausnahmsweise
nur abzurücken, wenn beispielsweise in Fällen eines sogenannten Insiderhandels
oder auf Grund äußerst geringer Handelsumsätze konkrete und objektiv
nachprüfbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Börsenkurs nicht den
tatsächlichen Anteilswert widerspiegelt.
1.2012 | Kindergeld: Semestergebühren als ausbildungsbedingter Mehrbedarf
Bis einschließlich 2011 erhalten Eltern für volljährige Kinder, die noch
nicht älter als 25 Jahre sind, studieren oder eine Ausbildung absolvieren, nur
dann Kindergeld, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes im Jahr nicht über
8.004 Euro lagen. Laut BFH dürfen Semestergebühren bei der Ermittlung des
Jahresgrenzbetrags abgezogen werden.
1.2012 | Unbewusste Schenkung in Kapitalgesellschaft vermeiden
Leistet der Gesellschafter eine freiwillige Zahlung in die
Kapitalrücklage seiner GmbH und steigt dadurch auch für die übrigen
Gesellschafter der Wert ihrer GmbH-Anteile, löst das Schenkungssteuer aus –
vorausgesetzt der persönliche Freibetrag wird überschritten. Eine Schenkung
wird auch dann unterstellt, wenn ein Familienmitglied in der GmbH angestellt
ist und ein überhöhtes Gehalt erhält. Diese neuen Schenkungstatbestände löst
der neue § 7 Abs. 8 Erbschaftsteuergesetz aus.
Beispiel: GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer Maier
hat seine beiden Kinder in seiner GmbH angestellt. Während der letzten zehn
Jahre hat er jedem ein Haus im Wert von 400.000 Euro geschenkt. Ab 2012
erhalten die beiden ein um 50.000 Euro überhöhtes Gehalt. Stößt das Finanzamt
auf diese unangemessen hohe Zahlung, wird Schenkungssteuer auf die 50.000 Euro
fällig.
1.2012 | Mini- und Midi-Jobs: Regierung plant Anhebung der Verdienstgrenzen
Die schwarz-gelbe Koalition hat sich dafür ausgesprochen, die
Verdienstgrenze bei Mini-Jobs von 400 Euro auf 450 Euro und für Midi-Jobs von
800 auf 850 Euro anzuheben. Gleichzeitig sollen Minijobber stets
rentenversicherungspflichtig sein. Wer keine Beiträge aus eigener Tasche in die
Rentenversicherung einbezahlen möchte, muss einen Antrag stellen. Ein
entsprechender Gesetzentwurf liegt aber noch nicht vor.