Mietrecht
Das Mietrecht, sowohl das Wohnraummietrecht als auch das gewerbliche Mietrecht, haben ihre gesetzliche Ausgestaltung im BGB gefunden. Es handelt sich dabei um „Standardregelungen“, die häufig den individuellen Vorstellungen der Vertragspartner nicht hinreichend Rechnung tragen. Eine individuelle vertragliche Gestaltung, die den Anforderungen der Vertragspartner entspricht liegt mithin im Interesse des Vermieters wie auch des Mieters. Wir betreuen und vertreten Sie kompetent in allen Fragen des Mietrechts, insbesondere in der
- Ausgestaltung von Mietverträgen,
- gerichtlichen Beitreibung von Mietrückständen,
- Räumungsklagen und Betreiben der Räumung durch den Gerichtsvollzieher,
- Mietminderung bei Mängeln der Mietsache,
- Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzforderungen sowie die Feststellung durch Beweissicherungsverfahren,
- Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen.
News
Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer - BAG Urteil vom 20.03.2012, Az. 9 AZR 529/10
[mehr]
Unternehmensnachfolge noch vor der Wahl 2013 durchziehen - Gesetzgebung
[mehr]
Vermeiden Sie diese Steuer-Falle bei Aufnahme neuer Darlehen - Finanzverwaltung
[mehr]
Hartz-IV-Anspruch trotz Grundeigentums bei Rückübertragungsanspruch - LSG Bayern, Urteil vom 02.02.2012, Az. L 11 AS 675/10
[mehr]