Kooperation
Viele rechtliche Sachverhalte lassen sich ohne Berücksichtigung der steuerrechtlichen Auswirkungen nicht beurteilen. In diesen Fällen unterstützt uns unser langjähriger Kooperationspartner Herr Wirtschaftprüfer und Steuerberater Dr. Dietmar May und seine Kanzlei in Weinheim.
Nähere Informationen zur Kanzlei Dr. Dietmar May finden Sie unter: www.wp-may.de
News
Urlaubsansprüche langzeiterkrankter Arbeitnehmer verfallen nach 15 Monaten - LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, Az. 10 Sa 19/11
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Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen - BGH, Urteil vom 17.01.2012, Az. X ZR 59/11
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EStG: Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
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Kindergeld: Semestergebühren als ausbildungsbedingter Mehrbedarf
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