Handels- und Gesellschaftsrecht
Unternehmen sind mit einer nahezu unüberschaubaren und oft nicht einschätzbaren
„Gesetzesflut“ konfrontiert. Der Kaufmann, Geschäftsführer oder Vorstand eines Unternehmens
ist nicht nur für das Wohlergehen des Unternehmens verantwortlich, sondern trägt
auch persönlich ein erhebliches Haftungsrisiko. Durch strukturierte rechtliche Gestaltung
der Unternehmensverhältnisse nach außen wie nach innen, lassen sich rechtliche Risiken
deutlich vermindern oder auch vermeiden, z.B. durch allgemeingültige rechtliche
Regelungen für die innere Struktur und Organisation des Unternehmens, Nachfolgeregelungen und ähnliches.
In allen Fragen des Handels und Gesellschaftsrechtes sind wir kompetente und erfahrene
Berater, z.B. in der
- Beratung bei der Unternehmensgründung.
- Beratung und Vertretung beim Kauf und Verkauf von Unternehmen
- Umwandlung und Neustrukturierung von Gesellschaften
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen aller Gesellschaftsformen,
- Sanierungsberatung,
- Gestaltung von Verträgen mit handelsrechtlichem Bezug,
- Fragen des Handelsvertreterrechts,
- Kreditsicherung,
- Vertretung vor den Kammern für Handelssachen bei den Landgerichten oder Senaten
für Handelssachen bei den Oberlandesgerichten
Ansprechpartner: RA Edgar Spiegel
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