Bau- und Architektenrecht
Der Erwerb einer Immobilie und der Abschluss eines Bau- oder Architektenvertrages
sind Entscheidungen mit erheblicher finanzieller Tragweite. Die sorgfältige Planung
solcher Entscheidungen ist unverzichtbar. Vorsorge ist auch hier besser als heilen.
Wir sind seit vielen Jahren Ihr erfahrener Partner auf diesem Fachgebiet.
Wir beraten und vertreten Architekten, Bauherren, Bauunternehmer, Generalunternehmer
oder Generalübernehmer in allen Belangen des Bau-, Architekten- und Immobilienrechts
von der Planung bis zur Fertigstellung und in Fragen der Gewährleistung und Haftung.
Die Gestaltung und Überprüfung von Bau-, Immobilien- oder Architektenverträgen und
alle mit diesen Rechtsbereichen zusammenhängende Verträge sind unsere Kompetenz.
Kommt es dennoch zum Streit, vertreten wir unsere Mandanten bundesweit vor allen
Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auch in Schieds-, Schlichtungs- und Mediationsverfahren.