Kanzlei
Auf mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Rechtsberatung und -vertretung von Unternehmen
und Privatpersonen kann unsere überwiegend zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete
Kanzlei zurückblicken.
Herr Rechtsanwalt Edgar Spiegel ist seit 1974 als selbständiger Rechtsanwalt niedergelassen.
Die Kanzlei in ihrer heutigen Form hat er im Jahre 1984 gegründet. Derzeit sind
in unserer Kanzlei vier Berufsträger tätig. Frau Rechtsanwältin Kerstin Bosslet
ist im Jahre 2004 eingetreten und ist Partnerin der als Spiegel § Bosslet Rechtsanwälte
auftretenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Unsere Anwälte sind schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig. Hierbei
ist uns eine umfassende Betreuung und Beratung unserer Mandanten von besonderer
Wichtigkeit. Wir nehmen uns Zeit, um uns über das jeweilige Anliegen ein umfassendes
Bild zu machen und individuelle Lösungswege zu erarbeiten. Dies gehört zu unserem
Selbstverständnis als Dienstleister.
Neben der Beratung und Gestaltung von Verträgen und branchenspezifischen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gehört auch die Prozessvertretung vor Gericht zu unserer
ständigen Tätigkeit. Alle unsere Anwälte sind bundesweit bei allen Amts-, Land-
und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.
Unsere Mitarbeiter
verfügen über langjährige praktische Erfahrung bei der Durchführung von Mahn- und
Zwangsvollstreckungsverfahren und sorgen für unsere Mandanten insbesondere für eine
effektive Beitreibung von Forderungen.